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Das ändert sich 2016 für Autofahrer

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Auch 2016 ändert sich wieder einiges für Autofahrer, natürlich zum großen Teil wiederum zum Schlechten.

Der ARBÖ hat jetzt eine Zusammenfassung aufgestellt, was sich im nächsten Jahr für die Autofahrer ändern wird. Der Großteil der Änderungen bringt natürlich wieder eine Verschlechterung, aber auch ein paar kleine Lichtblicke, wie etwa die teilweise Rückforderung der NOVA bei einem Autoverkauf ins Ausland, sind dabei.

(c) Stefan Gruber
(c) Stefan Gruber

Sachbezug:

Wer seinen Dienstwagen auch privat benutzt und dessen Fahrzeug mehr als 130 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt, zahlt ab 1. Jänner 2016 nicht wie bisher 1,5% sondern 2% Sachbezug vom Anschaffungswerts des Autos, maximal jedoch 960 Euro (bisher: 720 Euro).

Diese Regelung gilt nicht nur für neue sondern auch für bestehende Fahrzeuge. Für Dienstkraftwagen mit einem CO2-Ausstoß von 0 Gramm, also Batterie-Elektroautos, ist kein Sachbezug anzusetzen.

Beibehalten wurde jene Regelung, dass der halbe Sachbezug anzusetzen ist, wenn der Dienstnehmer weniger als 500 Kilometer pro Monat privat unterwegs ist. Dies muss jedoch mittel Fahrtenbuch belegt werden.

Vorsteuerabzug:

Batteriebetriebene Elektroautos sind ab 1. Jänner 2016 vorsteuerabzugsberechtigt.

Normverbrauchsabgabe:

Ab kommendem Jahr können auch Privatpersonen die Normverbrauchsabgabe nach einem Fahrzeugverkauf ins Ausland anteilig zurückfordern. Außerdem wird der Nova-Abzugsposten auf 300 Euro (bisher 400 Euro beziehungsweise 600 Euro für umweltfreundliche Fahrzeuge) reduziert.

LKW-Fahrverbot:

Lastkraftwagen der Abgasklasse EURO II (Zulassung vor dem 1. Oktober 2001) dürfen in Wien sowie in Teilen von Niederösterreich nicht mehr fahren. Ab 1. Juli 2016 gilt das Fahrverbot für Euro II-LKW auch in Oberösterreich auf der A1 zwischen der Anschlussstelle Enns-Steyr und dem Knoten Haid.

Vereinfachte Pickerl-Nachprüfung:

Mit 1. Februar wird die §57a-Begutachtung vereinfacht: Bei der nochmaligen Überprüfung des Fahrzeugs in der selben Begutachtungsstelle innerhalb von vier Wochen und sofern nicht mehr als 1.000 Kilometer gefahren wurde, sollen nur die Mängel und nicht mehr, so wie bisher, das gesamte Fahrzeug überprüft werden.

Autobahn-Vignette:

Mit 1. Februar gilt ausschließlich die mandarin-orangene Autobahnvignette. Das Autobahn-Pickerl wird um 1,5 Prozent teurer und kostet somit für ein Jahr 85,70 Euro (+1,30 Euro), für eine Zweimonatsvignette zahlt man 25,70 Euro (+0,40 Euro) und für die 10-Tages-Variante 8,80 Euro (+0,10 Euro).

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