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Sachbezug: Autoindustrie fordert Nachbesserungen

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Außer der Bundesregierung gibt es wohl kaum jemanden, der sich über die Steuerreform freut, auch die Autoindustrie warnt vor Belastungen der Autofahrer.

Selbst sie geringsten Erwartungen der Bürger an die neue Steuerreform wurden von der Regierung noch unterboten, einmal mehr finanziert sich ein Großteil der Bürger ihre Entlastung durch eine Mehrbelastung auf der anderen Seite.

(c) Stefan Gruber
(c) Stefan Gruber

Besonders schlimm erwischt es dabei jene, die auf einen Firmenwagen angewiesen sind, wie jetzt der Arbeitskreis der Automobilimporteure in einer Aussendung festgestellt hat:

„Die Rechnung der Bundesregierung bei der Erhöhung des Sachbezugs für privat genutzte Dienstfahrzeuge wird nicht aufgehen“, so der Sprecher der österreichischen Automobilimporteure, Dr. Felix Clary. Die Autoindustrie fordere deshalb von der Bundesregierung Nachbesserungen im Rahmen der nächste Woche stattfindenden Regierungsklausur.

Die Bundesregierung begründet die Maßnahme mit einem ökologischen Interesse. „Im Sinne einer Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugen müssen zumindest alle Autos mit alternativem Antrieb vom Sachbezug ausgenommen werden und vorsteuerabzugsberechtigt sein – nicht nur Fahrzeuge mit Elektromotor“, so Clary. Neben Elektroautos sollte die Ausnahme für alle alternativen Antriebe analog dem Umweltbonus in § 6 Abs. 5 NoVAG gelten und somit auch für Hybridfahrzeuge und den Einsatz von Erdgas/Biogas, Flüssiggas und Wasserstoff als Kraftstoff. „Ich bin mir sicher, dass dies im Interesse der Bundesregierung ist, da eine derartige Maßnahme dazu beiträgt, die Ziele der EU 2020-Strategie zu erreichen“, hält Clary fest. Beispielsweise könne mit dem Einsatz von Erdgas als Kraftstoff der CO₂-Ausstoß um bis zu 20 Prozent gegenüber Diesel und Benzin reduziert werden.

Auch das Energieeffizienzgesetz sehe eine Förderung von alternativen Antrieben vor. Um dem Glaubwürdigkeit zu verleihen, dürfe bei der Ausnahmeregelung vom Sachbezug keine Unterscheidung zwischen Elektrofahrzeugen und anderen alternativ betriebenen Autos gemacht werden.

„Wir erwarten, dass die Erhöhung zu einem Rückgang im Firmenkundengeschäft führen wird. Da Firmenautos deutlich schneller getauscht werden als Privatfahrzeuge, werden in weiterer Folge weniger Neuwagen auf Österreichs Straßen unterwegs sein. Aber nur neue Fahrzeuge (Abgasnorm Euro-6) entsprechen den neuesten Emissions-Vorgaben. Neben den zu erwartenden Mindereinnahmen für den Fiskus ist die Maßnahme somit auch aus ökologischer Perspektive kontraproduktiv“, betont Clary.

„Rund 300.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch den erhöhten Sachbezug nicht von der geplanten Lohnsteuersenkung profitieren, sondern sie selbst finanzieren. Dabei handelt es sich um Personen, die auf ihr Dienstauto angewiesen sind und wo dieses einen Teil der Entgeltvereinbarung darstellt. Sie haben nun eine Mehrbelastung von bis zu 100 Euro im Monat zu tragen“, gibt Cary zu bedenken. Firmenwagennutzer haben auch keinen Anspruch auf die Pendlerpauschale und den Pendlereuro. Das Firmenauto

verliere zunehmend an Attraktivität und das werde auch die Autoindustrie treffen, die einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor in Österreich darstelle. „Eine Anhebung der derzeit vorgesehenen Grenze von 120g/km auf 130g/km würde zumindest eine kleine Erleichterung für die Autoindustrie, sowie für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, darstellen. Damit sich die Firmen und Kunden darauf einstellen können, darf die Neuregelung weiters nur für Neuzulassungen gelten“, so Clary abschließend.

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