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Die ungewöhnlichsten Verkehrsbestimmungen in Europa

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Wer sich vor der Autofahrt in den Urlaub nicht informiert, kann leicht in Schwierigkeiten geraten.

„Im Ausland können unterschiedliche Tempolimits gelten, es gibt stark abweichende Mitführpflichten und der europäische Mautdschungel ist fast schon eine Wissenschaft für sich“, nennt ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer einige Beispiele. „Abseits davon gibt es außerdem Verkehrsbestimmungen, mit denen man überhaupt nicht rechnet.“ Tauer fasst einige für den österreichischen Autofahrer besonders befremdlich wirkende Regelungen zusammen:

(c) Stefan Gruber
(c) Stefan Gruber

– Italien: Es gilt die 0,5-Promille-Grenze, bei Missachtung ist eine Mindeststrafe ab 530 Euro fällig. „Hat man mehr als 0,5 Promille, kann aber auch das Fahrzeug beschlagnahmt werden“, weiß die ÖAMTC-Expertin. Ein anderes Beispiel aus unserem südlichen Nachbarland: Verstöße wie überhöhte Geschwindigkeit kosten zwischen 22 und 7 Uhr ein Drittel mehr – und für Führerscheinneulinge gelten in den ersten drei Jahren nach der Führerschein-Ausstellung sogar eigene Tempolimits (auf Autobahnen 100 statt 130 km/h, auf Schnellstraßen 90 statt 110 km/h).

– Frankreich: Das Telefonieren mit Bluetooth-Headsets ist verboten. Interessanterweise darf man fix verbaute Freisprech-Anlagen und Bluetooth-Einrichtungen, die an der Sonnenblende befestigt sind, sehr wohl verwenden. Thema Alkohol: „Ein Alkohol-Testgerät muss mitgeführt und bei einer Kontrolle auf Verlangen vorgezeigt werden. Das Nichtmitführen wird allerdings nicht bestraft“, so die ÖAMTC-Touristikerin. Und ganz aktuell: „Seit 1. Juli 2015 wird in Frankreich zu laute Musik im Fahrzeug mit 75 Euro bestraft, wenn dadurch Umgebungsgeräusche nicht wahrgenommen werden können.“

– Spanien: „Während des Tankvorganges sind alle elektrischen und elektromagnetischen Geräte abzuschalten“, informiert Tauer. Das betrifft z. B. Mobiltelefone und Radio, aber auch die Fahrzeugbeleuchtung.

– Griechenland: „Vorsicht im Kreisverkehr – das einfahrende Fahrzeug hat Vorrang. Das kann für denjenigen, der es anders gewohnt ist, durchaus gefährlich werden“, warnt die ÖAMTC-Expertin. Außerdem: Im Fahrzeug herrscht Rauchverbot, wenn Kinder unter zwölf Jahren an Bord sind. Das Abblendlicht darf bei Pkw tagsüber nicht verwendet werden – es sei denn, es herrschen schlechte Sichtverhältnisse oder das Auto verfügt über ein automatisches Tagfahrlicht.

– Kroatien: Lenker unter 25 Jahren müssen immer um 10 km/h langsamer fahren, als regulär erlaubt wäre. „Diese Regelung gilt prinzipiell nur für kroatische Staatsbürger. Sie sollte aber dennoch eingehalten werden, um Probleme bei einer etwaigen Kontrolle zu vermeiden“, empfiehlt die ÖAMTC-Touristikerin.

– Ungarn: Beim Parken ist besondere Vorsicht geboten, denn Samstage können per Gesetz zu Werktagen erklärt werden. Auf Parkplätzen, die samstags in der Regel gebührenfrei sind, müssen dann plötzlich Parkgebühren entrichtet werden.

– San Marino: Das Rauchen ist am Steuer eines Fahrzeuges verboten.

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