Im Winter sind Fahrzeuge wesentlich höheren Belastungen ausgesetzt als während der warmen Jahreszeit.
Denn Bauteile wie die Batterie leiden unter der Kälte. Zudem stellen die winterlichen Straßenbedingungen erhöhte Anforderungen an die Sicherheit. Vor allem die Bereifung spielt hierbei eine entscheidende Rolle. Daher kommt der richtigen Ausrüstung und einer sorgfältigen Pflege des Autos im Winter besondere Bedeutung zu.

Frostschutz für Kühlwasser und Scheibenwischanlage
Gerade bei trübem Winterwetter ist eine freie Sicht überaus wichtig Daher muss die Scheibenwischanlage auch bei frostigen Temperaturen einwandfrei funktionieren. Hierfür sorgt handelsübliches Frostschutzmittel. In welchem Verhältnis das Mittel mit dem Scheibenwischwasser gemischt werden muss, lässt sich der Packungsaufschrift entnehmen. Wichtig nach dem Befüllen: Betätigen Sie die Scheibenwischanlage ein paar Mal, damit sich die Frostschutzmischung bis zu den Düsen verteilen kann.
Auch das Kühlwasser ist durch ein Frostschutzmittel gegen Minusgrade zu schützen. Zur Sicherheit sollte die Mischung mindestens minus 25 Grad Celsius vertragen. Dabei dient das Mittel nicht nur dem Schutz gegen Kälte. Auch die Entstehung von Rost und mineralischen Ablagerungen im gesamten Kühlsystem werden verhindert, zudem verbessert sich die elektrische Leitfähigkeit der Flüssigkeit.
Situative Winterreifenpflicht
Zwischen dem 1. November und dem 15. April gilt in Österreich eine situative Winterreifenpflicht (Vgl.: §102 Kraftfahrgesetz; Anpassung durch die 29. KFG-Novelle vom Jännar 2008). Ein Kraftfahrzeug darf laut Gesetz nur dann in Betrieb genommen werden, wenn mindestens eine Antriebsachse mit Winterbereifung ausgestattet ist. Sobald winterliche Straßenverhältnisse vorherrschen („Schneefahrbahn, Schneematsch oder Eis“), sind sogar vier Winterreifen vorgeschrieben.
Als zulässige Winterreifen gelten alle Modelle, die eine M+S-Kennzeichnung aufweisen. Sobald die Bereifung allerdings eine Profiltiefe von 4 mm unterschreitet, gelten die Winterreifen als Sommerreifen und sind für den Wintereinsatz nicht mehr zulässig. Wer die gesetzliche Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld von 35 Euro. Sobald ein Fahrer fahrlässig handelt (zum Beispiel durch das Befahren von Alpenpässen mit unzulässiger Bereifung) oder aufgrund der fehlenden Winterpneus einen Unfall verursacht, können sogar Strafen bis 5000 Euro verhängt werden.
Daher sollten Autobesitzer rechtzeitig ihr Fahrzeug mit zulässigen Winterreifen ausstatten. Welche Fabrikate zu empfehlen sind, zeigen die Ergebnisse des alljährlichen ÖAMTC-Winterreifentests. Über einen unabhängigen Preisvergleich im Internet lassen sich zudem die Preise aktueller Winterreifenmodelle vergleichen.
Autobatterie nicht vollständig entladen
Eine leere Autobatterie ist im Winter laut ARBÖ und ÖAMTC mit Abstand die häufigste Pannenursache. Denn die Kälte senkt die Leistungsfähigkeit der Batterie. Insbesondere Kurzstrecken sorgen dafür, dass die Kraft der Lichtmaschine nicht ausreicht, um die Batterie ausreichend zu laden.
Daher gilt: Wer kurze Strecken fährt, sollte auf zusätzliche elektrische Verbraucher (wie Sitzheizung oder Radio) verzichten. Zeigt die Batterie trotzdem Anzeichen für Schwäche – zum Beispiel durch widerwilliges Anspringen des Fahrzeugs – sollte sie über Nacht an ein Ladegerät angeschlossen werden. Denn eine schwächelnde Batterie lässt sich zumeist wieder laden und weiter nutzen, eine tiefenentleerte dagegen muss in der Regel ersetzt werden.