Sie befinden sich hier: Startseite » "Grüne" Autos » Ab 1. Juli: Lärmpflicht für E-Autos

Ab 1. Juli: Lärmpflicht für E-Autos

Schlagwörter
Die Neuesten Beiträge
Autoguru.at auf Facebook

Ab heute müssen neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen ein akusitisches Warnsignal installiert haben.

Selbst die WHO warnt vor der gesundheitlichen Belastung durch Lärm, die EU sorgt aber dennoch dafür, dass die leisen E-Autos jetzt lauter werden.

Elektroauto Laden
(c) Stefan Gruber

Ab 1.7. müssen neue Typen von Hybridelektro- und reinen Elektrofahrzeugen mit dem „AVAS“ genannten System ausgerüstet werden.

Bis zu einem Tempo von 20 km/h müssen E-Autos Warngeräusche von sich geben, die eine ähnliche Charakteristik wie ein Kfz mit Verbrennungsmotor haben. Außerdem soll durch Lautstärke- und Frequenzänderung hörbar sein, ob ein Fahrzeug beschleunigt oder bremst.

Hintergrund ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments, das mit dieser Maßnahme Fußgänger und Radfahrer schützen möchte. Die Lärmbelastung für alle Menschen fördern ist demnach ein größeres Anliegen der EU, als dass Menschen wieder das lernen sollten, was der älteren Generation von Haus aus mit auf den Weg gegeben wurde, nämlich die Umsicht im Straßenverkehr.

Die goldene Regel „Zuerst schauen, dann gehen“ ist den jungen Menschen offenbar nicht mehr zuzumuten, da müssen andere Optionen, wie die Lärmpflicht für E-Autos, gewählt werden.

Bildergalerie: Ab 1. Juli: Lärmpflicht für E-Autos
Empfohlene Beiträge auf Autoguru.at:
Schlagwörter
Autoguru.at auf Facebook
Diesen Beitrag teilen:
Scroll to Top