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Ab 1. November 2014 sind Reifendruck-Kontrollsysteme Pflicht

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Ab 1. November 2014 müssen alle in der EU neu verkauften bzw. zugelassenen Pkw der Klasse M1 (bis 3,5 t) serienmäßig mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein.

„Grundsätzlich begrüßt der ÖAMTC die Verwendung von Reifendruck-Kontrollsystemen. Denn internationale Studien zeigen, dass eine große Anzahl von Pkw mit falschem, meist zu niedrigem, Luftdruck unterwegs ist“, erklärt Friedrich Eppel, stellvertretender Cheftechniker des ÖAMTC. „Allerdings müssen die Systeme möglichst kostengünstig sein und dürfen nicht zu unnötigen Mehrbelastungen für Autofahrer führen.“

(c) Stefan Gruber
(c) Stefan Gruber

Eine regelmäßige Kontrolle des Reifeninnendrucks ist vor allem aufgrund zweier Faktoren anzuraten: Erstens ist zu geringer Luftdruck in einem oder mehreren Reifen ein Sicherheitsrisiko, weil dadurch das Fahrverhalten negativ beeinflusst wird. „Das wurde auch durch einen vom ÖAMTC durchgeführten Spezial-Reifentest bestätigt“, erklärt Reifenexperte Eppel. Zweitens erhöht zu geringer Luftdruck maßgeblich den Reifenverschleiß und den Spritverbrauch. Wer den Druck regelmäßig kontrolliert verringert also nicht nur die Unfallgefahr, sondern spart auch Geld. „Trotz dieser Argumente nehmen sich viele Autofahrer nicht die Zeit, auf den Reifendruck zu achten. Reifendruck-Kontrollsysteme warnen vor zu geringem Druck und fordern zur gezielten Kontrolle auf“, so der ÖAMTC-Experte.

Die RDKS, die ab 1. November 2014 bei allen Neuwagen Pflicht sind, dürfen nicht deaktivierbar sein und müssen den Fahrer zuverlässig warnen. Dafür gibt es prinzipiell zwei Methoden – welche davon zur Anwendung kommt, entscheidet der Fahrzeughersteller bei der Entwicklung seiner Modelle. Neuwagenkäufer sollten sich daher informieren, ob und mit welchen Mehrkosten sie bei einer Neu- oder Umbereifung ihres Fahrzeuges rechnen müssen.

* Direkte Messung: Der Luftdruck im Reifen wird von Sensoren gemessen und drahtlos in das Fahrzeugsystem übertragen. „Die Reifen haben ein spezielles Ventil, das über Luftdrucksensor mit Funkübertragung und Batterie verfügt. Damit wird der aktuelle Druck aller Räder im Bordcomputer angezeigt“, erläutert der ÖAMTC-Reifenexperte. „Diese Messmethode ist sehr präzise, hat aber den Nachteil, dass die Sensoren anfällig und teuer sind.“ Außerdem müssen für jeden Satz Reifen, also z.B. die Winterräder, zusätzliche Sensoren angeschafft werden. Nach ÖAMTC-Recherchen ist die Preisspanne dieser Sensoren sehr groß. Sie liegt zwischen 20 und mehr als 100 Euro pro Stück, dazu kommen oft noch die Kosten für Einbau und digitale Anpassung.

* Indirekte Messung: Hier wird eine Luftdruckdifferenz zwischen den einzelnen Reifen mit der im Fahrzeug eingebauten Sensorik gemessen. Neueste Entwicklungen erlauben nicht nur die Warnung vor einem Druckverlust in einem, sondern auch in allen vier Reifen, wenn sie z. B. „schleichend“ die Luft verlieren. „Diese Messmethode ist günstiger, weil keine Drucksensoren in den Rädern eingebaut sind und z.B. für die Winterbereifung keine Sensoren gekauft werden müssen. Allerdings sind die Ergebnisse nicht so genau wie bei der direkten Messung und eine Anzeige des aktuellen Reifendruckes ist nicht möglich“, hält Eppel fest. Außerdem muss das System bei jeder Änderung des Reifendrucks (z.B. bei voller Beladung) oder bei einem Reifenwechsel neu initialisiert werden – dabei ist eine Fehlbedienung nicht ausgeschlossen.

Laut Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie werden fehlende oder defekte Drucksensoren, die im Rahmen der §57a-Überprüfung entdeckt werden, als „leichter Mangel“ gewertet. „Man bekommt also trotzdem das ‚Pickerl“, wird aber darauf hingewiesen, dass der Mangel behoben werden muss“, so ÖAMTC-Experte Eppel. „Damit ist aus Sicht des Ministeriums bei Ausfall bzw. teilweise oder gänzlichem Fehlen der Drucksensoren eine Weiterfahrt zulässig.“ Das Reserverad muss übrigens nicht mit einem RDKS-Sensor ausgestattet sein.

„Diese Regelung gilt allerdings bis längstens 2017. Dann muss eine Richtlinie der EU umgesetzt werden, nach der ein offensichtlich nicht funktionstüchtiges Reifendruck-Kontrollsystem (z.B. wegen fehlender RDKS-Sensoren) bei der technischen Überprüfung als ‚erheblicher Mangel‘ eingestuft wird“, erklärt der ÖAMTC-Reifenexperte. Das „Pickerl“ kann dann also nicht mehr vergeben werden.

Die EU hat damit mal wieder eine weitere Regelung erlassen, die in erster Linie dazu da ist, dass den Autofahrern das Geld aus der Tasche gezogen wird. Wenn es tatsächlich um die Sicherheit ginge, hätte die EU wesentlich dringlichere Baustellen gehabt, bei denen jährlich deutlich mehr Menschen verunglücken.

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